Ein Blick in die Ergänzungsbescheide – Was nützt Billstedt eine Ausgleichsfläche in Neuengamme?

Fast alle Ergänzungsbescheide zu der Baugenehmigung für das Gebiet „Östlich Haferblöcken“ liegen nun vor. So steht im Bescheid Nr. 4 zum Artenschutz zu lesen: „Um negative Wirkungen auf die Insekten- und Fledermausfauna zu vermeiden sind im Außenbereich der gesamten Vorhabenfläche nur LED-Leuchten mit max. 3000 Kelvin zulässig. Die Lampen dürfen nur nach unten strahlen, es darf kein Streulicht geben damit die Insekten und Fledermäuse nicht negativ beeinflusst werden.“

Diese Passage klingt wie perfekte Ironie, denn Insekten und Fledermäuse sind nachdem die Wiesen platt gemacht und die Knicks in die engen Häuserschluchten integriert wurden garantiert sowieso nicht mehr auf der Fläche zu finden. Aber gut, dass man dann noch an die Lichtverhältnisse zwischen dem Beton denkt.

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Messe/Planungswerkstatt

Bei dieser Veranstaltung in der Aula der Ganztagsschule Mümmelmannsberg stehen die vier Planerteams zur Verfügung, um den Stand ihrer Planungen vorzustellen und weitere Anliegen und Ideen zu besprechen.