550 Wohneinheiten auf Parkerweiterungsfläche Haferblöcken geplant – die Pläne werden konkret.
„Der Senat hat ein Konzept zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen beschlossen, die im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden sollen. Alle Bezirke wurden gebeten, Flächen mit einer Größe von 8ha zu benennen, auf denen der Bau von bis zu 800 Wohneinheiten möglich ist. Die Unterkünfte sollen bis Weihnachten 2016 bezugsfertig sein. (…)“
Der Aufforderung des Senats Folge leistend hat das Bezirksamt Mitte das als Parkerweiterungsfläche gedachte Landschaftsschutzgebiet nahe des Öjendorfer Sees (unten in Rot) für die Entstehung der geforderten Massenunterkünfte zur Prüfung vorgeschlagen und die Pläne schon weiter konkretisiert.
Wie sehen die Planungen konkret aus?
Am 03. März.2016 wurden die Ergebnisse des Werkstattverfahrens vorgestellt. Im Rahmen der drei im Januar stattfindenden Workhops und einigen mobilen Infoständen, wurden die beteiligten Bürgerinnen und Bürger nicht müden zu betonen, dass nicht ein neuer, sondern der seit 1997 bestehende aktuell gültige Bebauungsplan Billstedt 90, der auf dieser Fläche einen Park, einen Kinderbauernhof, eine Spielplatzfläche, einem Bolzplatz sowie ein Haus der Jugend vorsieht, umgesetzt werden sollte. Da sich die Fläche östlich des Haferblöcken in einem Landschaftsschutzgebiet befindet, auf der sich u.a. Teile eines ausgedehnten Knicksystems befinden, zahlreiche streng geschützte Tiere ihr Zuhause bzw. ihr Jagdrevier haben, ist die Fläche in den Augen der Bürger für eine Bebauung ungeeignet. Ebenfalls würde der Schleemer Bach mit seinen angrenzenden Biotopflächen die für die Entwicklung der Biotope wichtigen Pufferflächen durch die Bebauung verlieren.
Ungeachtet der Bürgereinwände, die innerhalb der Bürgerbeteiligung vorgetragen wurden, sieht die Ergebnispräsentation nun eine Bebauung in der Größenordnung vor, wie sie bereits vor dem Werkstattverfahren festgelegt wurde:
- Auf den Flächen „Östlich-Haferblöcken“ sollen 250 WE als Folgeunterkünfte, nach §246 Baugesetzbuch errichtet werden – Also ohne Bebauungsplan.
- Hinzu kommen 300 WE in einer Mischung aus Sozialwohnungen, normalem Wohnungsbau und Reihenhäusern
- Die 300 WE sollen in einem Bebauungsplan-Verfahren errichtet werden. Das BPlan-Verfahren soll rückwirkend dann auch die zuvor errichteten 250 WE legitimieren. Eine ergebnisoffene Prüfung ist somit in Frage zu stellen.
Die Bebauung soll max. vierstöckig erfolgen. Die Vorgabe, zum See hin mit niedriger werdenden Gebäuden (zweistöckig) abzuschließen wird jedoch nicht erfüllt. In Summe bedeutet dies 550 Wohneinheiten. Bei einer Belegung der Wohneinheiten mit 3 Personen und der Folgeunterkünfte mit 5 Personen würden auf dieser Fläche dann zusätzlich ca. 2150 Menschen leben, davon ca. 1250 Flüchtlinge in Folgeunterkünften. Ausführliche Pläne hierzu können in der Ergebnispräsentation vom 03. März (PDF) und dem Funktionsplanf (PDF) eingesehen werden.
Die Bebauung im Bereich „Haßloredder“ wird aufgrund der hohen Erschließungskosten nicht weiter verfolgt. Sie ist laut Bezirksamt Mitte „wirtschaftlich nicht darstellbar“.