Baugenehmigungen werden mit 10 aufschiebenden Bedingungen erteilt

Neubau von 112 typisierten Reihenhäusern für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden (896 Personen) nach § 246 (14) BauGB mit einer zeitlichen Befristung auf 15 Jahre Genehmigung nach HBauO

Neubau von 2 Gebäuden für die Unterbringung von Flüchtlingen oder Asylbegehrenden (36 Personen) und Büroflächen nach § 246 (14) BauGB mit einer zeitlichen Befristung auf 15 Jahre Baugenehmigung nach §246 (14) BauGB