Ein Blick in die Ergänzungsbescheide – Was nützt Billstedt eine Ausgleichsfläche in Neuengamme?

Fast alle Ergänzungsbescheide zu der Baugenehmigung für das Gebiet „Östlich Haferblöcken“ liegen nun vor. So steht im Bescheid Nr. 4 zum Artenschutz zu lesen: „Um negative Wirkungen auf die Insekten- und Fledermausfauna zu vermeiden sind im Außenbereich der gesamten Vorhabenfläche nur LED-Leuchten mit max. 3000 Kelvin zulässig. Die Lampen dürfen nur nach unten strahlen, es darf kein Streulicht geben damit die Insekten und Fledermäuse nicht negativ beeinflusst werden.“

Diese Passage klingt wie perfekte Ironie, denn Insekten und Fledermäuse sind nachdem die Wiesen platt gemacht und die Knicks in die engen Häuserschluchten integriert wurden garantiert sowieso nicht mehr auf der Fläche zu finden. Aber gut, dass man dann noch an die Lichtverhältnisse zwischen dem Beton denkt.

In dem Ergänzungsbescheid Nr. 7, der die Naturrechtlichen Auflagen enthält, liest man „Die mit dem Eingriff verbundenen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft können weder im Vorhabengebiet noch im näheren Umfeld des Bezirks Mitte ausgeglichen werden, weil hier keine geeigneten Flächen zur Verfügung stehen; sie sind daher extern auszugleichen oder zu ersetzen.“ Extern heißt in diesem Fall in Neuengamme – gute 30 Autominuten von dem Wohngebiet „Haferblöcken“ entfernt.

Für die Herrichtung der Ausgleichsfläche in Neuengamme fließen reichlich Gelder, doch das bringt uns in Billstedt leider gar nichts. Auch die Gelder in sechsstelliger Höhe, die als Ersatzzahlung für den Eingrifff nach §14 BNatSchG an das Sondervermögen Naturschutz und Landschaftspflege zu leisten sind, werden aller Wahrscheinlichkeit nach wohl nicht in Billstedt investiert werden. Wir lassen uns jedoch gerne eines Besseren belehren.