Gutachten bestätigt: Grossunterkünfte nach §246 Absatz 14 in momentaner Form rechtswidrig!

Das Gutachten ist fertig und wurde heute, am 26.04.2016, in den Räumlichkeiten des Grundeigentümerverbandes Hamburg in Form einer Pressekonferenz veröffentlicht. Ihr fragt Euch: Was ist das für ein Gutachten?

Hierzu ein kleiner Rückblick:

Im Winter letzten Jahres hatten wir einen Termin mit dem von uns beauftragten Anwalt Dr. Hellmann-Sieg von der Kanzlei Klemm & Partner. In diesem Termin haben wir über Möglichkeiten gesprochen, wie man gegen die geplante Bebauung rechtlich am besten vorgehen kann. Herr Dr. Hellmann-Sieg hatte den Vorschlag gemacht, ein Rechtsgutachten über den Bauparagrafen §246 Abs. 14 zu erstellen, um dessen Rechtswidrigkeit in unserem Fall darzulegen. Herr Prof. Dr. Brandt von der Universität Braunschweig hat in der Vergangenheit unter anderem auch für die Bundesregierung solche Rechtsgutachten erstellt. Wir waren begeistert von der Idee und erhielten ein paar Tage später die Bestätigung, dass Herr Dr. Brandt den Auftrag angenommen hat. Außerdem wollte Herr Dr. Hellmann-Sieg bei den anderen Initiativen, welche ebenfalls von der Kanzlei Klemm & Partner vertreten werden, nachfragen, ob diese sich an den Kosten beteiligen würden. Der Grundeigentümerverein im Bezirk Bergedorf e.V. stand schon von Anfang an als Partner fest. Über die Monate sind noch weitere Initiativen dazugekommen. Besonders die Initiative „Lebenswertes Klein-Borstel“ war sehr an dem Gutachten interessiert, da es in dem schon bestehenden Rechtsstreit mit der Stadt Anwendung finden kann. Das vollständige Gutachten kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Die Pressekonferenz:

Bei der Pressekonferenz waren zahlreiche Zeitungen sowie drei Kamerateams der Sender SAT.1, NDR und Hamburg 1 vertreten. Deswegen gehen wir davon aus, dass das mediale Interesse sehr groß sein wird. Geladen hatte der Grundeigentümer-Verband Hamburg von 1832 e.V. in deren Räume am Glockengießerwall. Der Vorsitzende Heinrich Stüven hat die Konferenz eröffnet und dann das Wort und die Erklärung Herrn Prof. Dr. Edmund Brandt überlassen. Zum Inhalt des Gutachtens könnt Ihr weiter unten mehr lesen. Anschließend haben noch Herr Dr. Ulf Hellmann-Sieg von der Kanzlei Klemm & Partner und Klaus Schomacker (Sprecher des Dachverbands „Initiativen für erfolgreiche Integration Hamburg“) etwas zur aktuellen Situation gesagt und das Ergebnis des Gutachtens positiv kommentiert. Im Rahmen der anschließenden Fragerunde hat Christian Münster aus dem Kommunikationsteam unserer Initiative die Problematik des Gebiets Haferblöcken näher erläutert.

Was beinhaltet das Gutachten?

„Innerhalb des Paragrafen 246 geht es explizit um die Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und gerade nicht darum, neue bauplanungsrechtliche Grundlagen für den regulären Wohnungsbau zu schaffen“, so wird der Vorsitzende des Grundeigentümer-Verbandes, Heinrich Stüven in der Welt vom 26.04. zitiert. „Paragraf 246 Absatz 14 decke keinesfalls eine von vorneherein widersprechende Nutzung, vielmehr müsse in allen Verfahrensschritten die übergeordnete Zweckbestimmung zugrunde gelegt werden.“ Stüven wittert hinter den „rechtswidrigen“ Plänen von Rot-Grün einen „verkappten Wohnungsbau“ ohne Bürgerbeteiligung. Ein Politikwechsel sei unausweichlich.

Denn die von der Stadt geplanten Unterkünfte können später keinesfalls als reguläre Wohnungen genutzt werden, wenn derartige Vorhaben Bebauungspläne überflüssig machen

Herr Dr. Hellmann-Sieg ergänzt: „Auch von Seiten der 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Hamburg ist bereits in zwei Verfahren erhebliche Kritik an der Rechtsanwendungspraxis der Bezirke geübt worden. Bisher laufen die Gerichtsverfahren noch und es gibt noch keine rechtskräftigen Entscheidungen zu diversen zweifelhaften Projekten zur Flüchtlingsunterbringung. Von daher gilt es, die eigene rechtliche Position argumentativ weiter auszubauen. Und eben dies ist mit den Ergebnissen des Gutachtens gelungen. Das Gutachten bestätigt nicht nur die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Hamburg, sondern geht deutlich darüber hinaus.“

Dieses Gutachten ist ein extrem wichtiger Schritt zur Verhinderung einer Bebauung am Öjendorfer See.

Vielen Dank für Eure Unterstützung, die dieses Gutachten unter anderen erst möglich gemacht hat!