Im Rahmen des Stadtentwicklungsausschusses, am 08. Januar 2016 um 17:00 Uhr im Raum 151, Rathausmarkt 1 wird eine Sachverständigen Anhörung zur HBauO erfolgen. Hintergrund ist, dass die Regierungsparteien die Hamburger Bauordnung weiter aufweichen wollen, um in der selbst herbeigeführten Verwaltungskrise noch schneller und einfacher mit dem Baubeginn starten zu können (ohne Baugenehmigung etc.).
Weiterhin streben die Regierungsparteien an, über den Senat auf Bundesebene unter dem Deckmantel der „guten Durchmischung“ den § 246 BauGB auszuweiten, damit mindestens auch der soziale Wohnungsbau mit Flüchtlingsunterkünften ohne bisher vorgeschriebene Bauleitplanverfahren gemeinsam gebaut werden können. Bisher gilt der § 246 Absatz 14 nur für reine Flüchtlingsunterkünfte.
Der gesetzesaushölende §246 Absatz 14, der durch die schnelle Einführung nicht zu besseren Lösungen führen konnte (keine Durchmischung) , soll nun soweit ausgedehnt werden, dass komplette städtebauliche Großprojekte, unter dem Argument der „Durchmischung“ ohne Verfahrensgrundlage und rein aus der Exekutive bestimmt, geschaffen werden können.